Die Allgemeine Koordinierungsgruppe Musik (AKM) ist ein vom Kultusministerium eingesetztes beratendes Gremium mit dem Ziel, einen transparenten Austausch über aktuelle und in die Zukunft weisende Themen der Schulmusik des Landes in all ihren Facetten zu ermöglichen. Sie versteht sich als Bindeglied zwischen Lehre, Verwaltung und Politik und bietet somit eine Kommunikationsplattform zwischen dem Kultusministerium, dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sowie den Musikverbänden im Bereich der Schulmusik. Sie konzeptioniert Rahmenbedingungen für Projekte und Veranstaltungen in allen Bereichen der Schulmusik mit dem Ziel, die Schularten untereinander wie auch mit außerschulischen Partnern enger zu vernetzen und die Zusammenarbeit zu fördern und zu intensivieren.
Die AKM besteht aus den folgenden Mitgliedern:
- Referent / Referentin am Kultusministerium
- Referent / Referentin am ZSL
- Referenten / Referentinnen am ZSL (Außenstelle Ludwigsburg) im Fachbereich „Kulturelle Angelegenheiten“ / Geschäftsstelle „Begegnungen der Schulmusik“
- je ein Vertreter / eine Vertreterin für jede Schulart
- vom Kultusministerium beauftragte Lehrkräfte für bestimmte Aufgaben aus dem Bereich Musik (z. B. Landeskongress, Landesarbeitsgemeinschaften, Kontaktpersonen zu den Musikverbänden und weiteren Institutionen, z. B. SWR)
- Vertreter / Vertreterin der Landesakademie Ochsenhausen
- Musikreferenten und /-referentinnen an den Regierungspräsidien
Ebene des Ministeriums:
Zuständiges Ressort der Landesregierung ist das
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
(Postfach 103442, 70029 Stuttgart,
Fax: 0711/279-2795;
e-mail:
Fachreferent für Schulmusik und Amateurmusik ist
Diese Arbeitsebene des Ministeriums ist für alle Musikinstitutionen im außerschulischen Bereich eine "Anlaufstelle" in doppeltem Sinne:
Zunächst einmal sind hier die sogenannten "kooperativen Arbeitskreise" des Musikbereichs angebunden, in denen wichtige Repräsentanten der außerschulischen Musikinstitutionen mit der Schulverwaltung zusammenarbeiten. Derzeit sind eingerichtet:
- Arbeitskreis Kirchenmusik - Schule
- Arbeitskreis Musikschule - Schule
- Arbeitskreis Chorverbände - Schule
- Arbeitskreis Bläserbünde - Schule
- Arbeitskreis Amateurmusik - Schule (Mentorenausbildung)
- Kontaktkreise
mit dem Deutschen Harmonikaverband, dem Bund Deutscher Liebhaberorchester sowie dem professionellen Musikbereich (Konzertdidaktik mit dem Südwestdeutschen Rundfunk, Operndidaktik mit den Staatstheatern).
In diesen Arbeitskreisen werden neben der Erarbeitung grundsätzlicher Perspektiven konkrete Musikprojekte geplant und vorbereitet (Geistliche Musikwochen, Duo-Projekte mit Musikschulen, Modellkonzerte der Schulen mit der Amateurmusik, Singende Straßen und Regionen usw.).
In Verbindung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Sozialministerium und in Partnerschaft mit dem Landesverband der Schulmusiker sowie dem Arbeitskreis für Schulmusik in Baden-Württemberg führt das Kultusministerium im Abstand von zwei Jahren Landeskongresse der Schulmusik durch, bei dem alle Formen der Zusammenarbeit der öffentlichen Schulen mit der Kirchenmusik, den professionellen Musikeinrichtungen, den Landesbünden der Amateurmusik, den Musikschulen usw. dargestellt - und in Praxiskursen vermittelt werden.
Darüber hinaus sind in einer bundesweit bislang einmaligen Strukturgebung besonders erfahrene Fachkräfte der Schule als Musikbeauftragte des Ministeriums angebunden, welche sich in hohem Maß auch den Fragen der musikalischen Zusammenarbeit widmen.
Diese Beauftragten des Ministeriums sind im jeweiligen Praxisbereich für alle Schularten tätig und übernehmen in delegativer Beauftragung durch das Ministerium konzeptionelle, organisatorische oder beratende Aufgaben oder werden als Multiplikatoren in der Fortbildung der Musiklehrer eingesetzt.
Die Beauftragten für die Zusammenarbeit mit den Landesbünden der Amateurmusik tragen insbesondere
- die gemeinsame Chorleiterausbildung mit den Chorverbänden bzw.
- die gemeinsame Dirigentenausbildung mit den Bläserbünden.
Die Beauftragten übernehmen auch die Federführung bei alljährlich wiederkehrenden Musikmaßnahmen auf Landesebene z. B.
- Schulchortage Baden-Württemberg
- Schulorchestertage Baden-Württemberg
- Jazz- und Tanzbegegnungen der Schulen.
Darüber hinaus sind die Beauftragten auch in Gremien des übergreifenden Musikbereiches berufen (z. B. Musikausschüsse der Amateurmusikorganisationen, Tätigkeit in Kuratorien des Musiklebens bzw. in den Jurys verschiedener Musikwettbewerbe).
In einer ergänzenden Initiative haben diese Beauftragten Arbeitsgemeinschaften von Lehrkräften öffentlicher Schulen eingerichtet, z.B.:
- Landesarbeitsgemeinschaft der Schulchorleiter (250 Mitglieder)
- Landesarbeitsgemeinschaft der Leiter von Schulorchestern (150 Mitglieder)
- Landesarbeitsgemeinschaft Schuljazz (300 Mitglieder)
- Landesarbeitsgemeinschaft Rock&Pop (40 Mitglieder)
- Landesarbeitsgemeinschaft Schultanz (550 Mitglieder)
- Landesarbeitsgemeinschaft Schulmusical (350 Mitglieder)
- Landesarbeitsgemeinschaft Klassenmusizieren (40 Mitglieder)
In diesen musikbetonten Landes-Lehrer-Arbeitsgemeinschaften (LAGs) werden eigene Fachjournale herausgegeben, in denen Zug um Zug auch die Zusammenarbeit mit dem außerschulischen Musikbereich von Bedeutung ist. Hier bietet sich dann für die Zukunft eine noch engere Zusammenarbeit mit den Fachzeitschriften der Kirchenmusik, der Musikschulen und insbesondere auch der Amateurmusikbünde an. Die Literaturlisten für schulische Musikensembles, die in diesen Arbeitsgemeinschaften erarbeitet werden, sind sicher auch für die musikalische Jugendarbeit der Verbände interessant. Gleichzeitig ist es möglich, verstärkt auch außerschulische Ensembles und ihre künstlerischen Kräfte in die musikalische Projektarbeit mit der Schuljugend einzubeziehen (gemeinsame musikalische Fortbildung, Austausch von Notenmaterialen, gemeinsame Musikprojekte usw.).
Die Administration des öffentlichen Schulwesens ist in hohem Maße den Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen übertragen. Seit zehn Jahren ist in diesen Häusern ein hauptamtlicher Musikreferent tätig, der in Fragen der Beratung für den Musikbereich aller Schularten tätig werden kann.
Die Regierungspräsidien betreuen die ihnen zugeordneten Schulen und beraten sie in allen schulmusikalischen Angelegenheiten. Sie nehmen auch Anträge der Schule zum Förderprogramm "Kunst - Geschichte - Schule" entgegen und unterstützen mit vom Land bereitgestellten Mitteln die Begegnungskonzerte von Schulen innerhalb Deutschlands bzw. auch im Ausland. Seit 1998 betreuen die Regierungspräsidien als "Vor-Ort-Stellen" auch die schulischen Verbindungen mit verschiedenen Landesbünden der Amateurmusik.
Regierungspräsidium Stuttgart: | schulische Verbindungen zum Schwäbischen Chorverband |
Regierungspräsidium Karlsruhe: | schulische Verbindungen zum Badischen Chorverband |
Regierungspräsidium Freiburg: | schulische Verbindungen zum Bund Deutscher Blasmusikverbände und zum Deutschen Harmonika-Verband |
Regierungspräsidium Tübingen: | schulische Verbindungen zum Blasmusikverband Baden-Württemberg und zum Landesverband der Liebhaberorchester |
Die Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe betreuen darüber hinaus den Arbeitskreis Chorverbände - Schule, die Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen den Arbeitskreis Bläserbünde - Schule.