Informationen zur musikalischen Dauerkooperation zwischen Schule und Verein oder Kirche ab 2017
Seit dem Jahr 2002 werden in Baden-Württemberg musikalische Dauerkooperationen zwischen Schulen und Vereinen oder Kirchen gefördert.
INFORMATIONEN zur musikalischen Dauerkooperation zwischen Schule und Verein oder Kirche ab 2023 (pdf 24 kb)
ANTRAGSFORMULAR zur Dauerkooperation (pdf 35 KB)
FOLGE-ANTRAGSFORMULAR zur Dauerkooperation (pdf 27 KB)
Dauerkooperation
1. Voraussetzungen für musikalische Dauerkooperationen
Zwei Partner, bestehend aus Schule und Verein oder Kirche realisieren eine musikalische Kooperation, die an den Gegebenheiten vor Ort orientiert und auf Dauer angelegt ist.
2. Was wird gefördert?
Alle mit der musikalischen Kooperation anfallenden Kosten wie z. B. Notenkauf, Instrumente, Öffentlichkeitsarbeit, Mieten, Aufwandsentschädigungen für Ensembleleiterinnen und -leiter, Probenwochenende.
3. Antragsstellung
Die Kooperationspartner stellen gemeinsam einen Antrag auf Einführung einer musikalischen Dauerkooperation Schule – Verein/Kirche.
Der Antrag geht
- bei Kooperationen Schule -Verein an den zuständigen Musikverband des Vereins,
- bei Kooperationen Schule - Kirche an das jeweilige Amt für Kirchenmusik.
4. Förderdauer und Förderhöhe
Die Förderung wird immer für ein Schuljahr bewilligt und bei Verlängerung für max. 5 aufeinanderfolgende Jahre gewährt. Für die Verlängerung muss ein jährlicher Folgeantrag beim zuständigen Musikbund bzw. Amt für Kirchenmusik gestellt werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Umfang der Maßnahme und wird jährlich neu festgelegt. Sie kann zwischen 300 € und 900 € pro Schuljahr betragen, im Einzelfall sind Abweichungen möglich. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
5. Jährlicher Verwendungsnachweis und Jahresbericht
Einen jährlichen Verwendungsnachweis in Form einer Abrechnung legen
- die Vereine dem zuständigen Musikbund,
- die Kirchen dem jeweiligen Amt für Kirchenmusik vor.
Die beteiligten Schulen senden einen jährlichen Bericht über den Stand der Kooperation (Ablauf, Entwicklung, Perspektiven) mit Unterschrift der Schulleitung
- bei Kooperationen mit Vereinen an die zuständigen Kooperationsbeauftragten (Kontakt über Musikverbände oder den Landesmusikverband, LMV)
- bei Kooperationen mit Kirchen an das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) - Außenstelle Ludwigsburg (z. Hd. von Frau Ehehalt)
6. Termine
- Erstantragsstellung bis 31.01. des Jahres, ab dessen folgendem Schuljahr die Kooperation gefördert werden soll.
- Folgeantrag bis 31.01. des geförderten, laufenden Schuljahres.
- Nachweise bis 31.01. nach Ablauf des in der Bewilligung festgelegten Förderzeitraums.
7. Kontakt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Koordinierung:
Frau RL'in Marina Ehehalt
Referentin im Fachbereich Kulturelle Angelegenheiten
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
Außenstelle Ludwigsburg
Reuteallee 40
71634 Ludwigsburg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 07141/140-1619
Jugendbegleiter
Informationen zum Jugendbegleiter-Programm:
Das Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg realisiert seit 2006 außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen. Ziel des Programms ist es, öffentlichen Schulen über ein Budget die Möglichkeit zu geben, außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote von freiwillig Engagierten nach dem jeweiligen Bedarf einzurichten. Das Spektrum umfasst z.B. Hausaufgabenbetreuung, Sport, Angebote in Kunst, Kultur, Medien und vieles mehr.
Abhängig von der Anzahl der angebotenen Wochenstunden im Rahmen des Programms erhalten Schulen Fördermittel. Zusätzlich können Schulen ein Kooperationsbudget beantragen, wenn sie mit mind. einer außerschulischen gemeinnützigen Organisation innerhalb des Jugendbegleiter-Programms kooperieren.
Stundenzahl | Grundbudget | Kooperationsbudget | Summe |
4 - 10 | 2.500 Euro | 500 Euro | 3.000 Euro |
11 - 20 | 4.500 Euro | 500 Euro | 5.000 Euro |
21 - 40 | 5.000 Euro | 1.000 Euro | 6.000 Euro |
41 - 60 | 6.000 Euro | 1.500 Euro | 7.500 Euro |
Ab 61 | 7.000 Euro | 1.500 Euro | 8.500 Euro |
Voraussetzungen für die Teilnahme am Jugendbegleiter-Programm
- In jedem Schulhalbjahr müssen mindestens 4 Zeitstunden pro Woche durch Jugendbegleiter/-innen angeboten werden, um eine Förderung zu erhalten.
- Jugendbegleiter-Angebote finden verlässlich für mind. ein Schulhalbjahr statt.
- 14-tägige Angebote sind nur im Rahmen von Teamlösungen möglich. Die Mindestgruppen-größe beträgt fünf Schülerinnen und Schüler. Jugendbegleiter können für ihr Angebot nur aus dem Jugendbegleiter-Budget finanziert wer-den. Eine Hinzuziehung von Mitteln aus weiteren Programmen des Landes ist nicht zulässig.
Fakten aus der aktuellen Jugendbegleiter-Evaluation
- Aktuell engagieren sich über 24.000 Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter an mehr als 1.900 Jugendbegleiter-Schulen.
- Die Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter bieten über 46.000 Betreuungsstunden pro Schulwoche im Rahmen des Programms an.
- 40 % aller Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter stammen aus der älteren Schülerschaft.
- 95% der Schulleitungen bewerten die Grundidee als sehr positiv oder positiv.
Weitere Informationen unter: www.jugendbegleiter.de oder unter: www.km-bw.de.